AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Maklervertrag

IKS-Immobilien Bayreuth ist als Makler gewerbsmäßig tätig. Mit der Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen kommt ein Vertrag mit den nachfolgenden Bestimmungen zustande.

2. Angebote und Exposés
Angebote und Exposés sind freibleibend und unverbindlich; sie sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte veräußert werden. Wird ein Angebot, ein Exposé oder ein Nachweis eines Angebotes dennoch unbefugt weiter gegeben, verpflichtet dies den Auftraggeber ohne Schadensnachweis zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der Provision des betreffenden Geschäfts. In diesem Falle haftet der Auftraggeber in voller Höhe. Ist dem Auftraggeber unser Angebot von anderer Seite bekannt, so ist er verpflichtet, uns binnen 8 Tagen schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen, woher er die Kenntnis erlangt hat. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an.

3. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Kaufvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

4. Provision (Maklerlohn, Courtage)
Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Kauf- bzw. Mietvertrag zustande kommt.

  • • Beim Ankauf und Verkauf von Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechtigt vom
    vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, von Käufer und Verkäufer je 3,57 % inkl. gesetzlich
    gültiger MwSt.
  • • Bei Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrages: 2,38 netto Kalt-Mieten inkl. gesetzlich gültiger MwSt. (für Vermieter)
  • • Bei Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss über einen Mietvertrag für gewerblich genutzte Flächen:
  • • bei einer Mietzeit unter 5 Jahren: 2,38 netto Kalt-Mieten inkl. gesetzlich gültiger MwSt. (für Vermieter)
  • • bei einer Mietzeit über 5 Jahren: 3,57 netto Kalt-Mieten inkl. gesetzlich gültiger MwSt. (für Vermieter)

 

5. Der Auftraggeber ist demgegenüber verpflichtet,

  • a) während der Laufzeit des Auftrages selbst, ohne Hinzuziehung der IKS-Immobilien, keine Kaufverträge bzw. Mietverträge abzuschließen bzw. keine Maklerdienste Dritter in Bezug auf das Auftragsobjekt in Anspruch zu nehmen, Sollte während des Maklerauftrages ein Verkauf durch den Eigentümer erfolgen, so ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3,57% inkl. gesetzl. Mwst., des notariell festgelegten Kaufpreises an IKS-Immobilien fällig. Dies gilt auch für vorhandene Interessenten, die der Verkäufer selbst bringt.

  • b) IKS-Immobilien alle ihm bekannten eigenen Interessenten zu benennen bzw. diese an IKS-Immobilien zu verweisen.

  • c)  KS-Immobilien alle Angaben, die sie für die Durchführung dieses Auftrages benötigt, vollständig und richtig darzulegen.

  • d) Der Auftraggeber ist verpflichtet, IKS-Immobilien die Aufwendungen zu ersetzen, wenn er während der Auftragslaufzeit seine Miet-/ Verkaufsabsicht aufgibt Aufwandsentschädigung in Höhe von 1,19% inkl. gesetzl. Mwst. vom angegebenen Verkaufspreis), mit Interessenten von IKS-Immobilien nicht verhandelt oder die Durchführung des Auftrags durch Änderung der Angebotsbedingungen oder auf sonstige Weise erschwert. Der Aufwendungsersatz wird mit dem Tag der Auftragsbeendigung fällig. Sofern der Auftraggeber die vereinbarte Vermittlergebühr zu bezahlen hat, wird ein etwa geleisteter Aufwendungsersatz voll angerechnet.

  • e) IKS-Immobilien steht auch dann die Provision zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt

  • f) IKS-Immobilien ist berechtigt, auch für die andere Seite provisionspflichtig tätig zu werden.

 

Falls der Auftraggeber für Miteigentümer ohne Vertretungsvollmacht handelte und IKS-Immobilien dies nicht wußte, oder falls der Auftraggeber seine Vertragspflichten verletzt, ist er verpflichtet, IKS-Immobilien den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Bei diesem Auftrag handelt es sich ausschließlich um einen Vermittler-Auftrag. Der Vermittler ist nicht berechtigt, etwaige Kaufpreiszahlungen in Empfang zu nehmen.

Der Auftraggeber kann den Vermittler-Allein-Vertrag vorzeitig widerrufen, wenn IKS-Immobilien nach vorheriger schriftlicher Abmahnung gegen ihre Tätigkeitspflicht verstoßen hat.

Die Provision ist für den Nachweis oder die Vermittlung zu zahlen. Sie ist fällig mit der Tätigung des Vertrages. Mitursächlichkeit genügt. Sie ist zahlbar 8 Tage nach Rechnungslegung. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Durch spätere Aufhebung des Kauf- oder Mietvertrages (des Hauptvertrages) bleibt der verdiente Provisionsanspruch unberührt.

 

6. Gleichwertigkeit
Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers. Kommen andere Verträge oder Vereinbarungen in einer wie auch immer gearteten Form zustande als im Angebot genannt, so wird dafür unsere Provision fällig.

 

7. Beurkundung
Zur Beurkundung wird der Makler rechtzeitig benachrichtigt und eingeladen. Zu diesem Termin erhält der Makler außerdem ein Duplikat der Kaufurkunde oder des Mietvertrages.

 

8. Haftung
Alle Angaben zum Objekt beruhen auf Angaben des Eigentümers. Trotz sorgfältiger Prüfung kann IKS Immobilien keine Gewähr für die Richtigkeit übernehmen.

 

9. Salvatorische Klausel
Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der bleibenden Vorschriften nicht berührt.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Bayreuth soweit nichts anderes vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.